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Höchster beruflicher Bildungsabschluss der Menschen mit Migrationshintergrund

Nachhaltigkeitspostulat
Schulische Bildungserfolge von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern
Ziel der Landesregierung

Annäherung an die jeweiligen Anteile der Menschen ohne Migrationshintergrund.

Definition und Methodische Hinweise

Der Indikator beschreibt die prozentuale Verteilung der Personen im Alter von 25 bis unter 65 Jahren nach dem Migrationsstatus und dem höchsten erreichten beruflichen Bildungsabschluss. Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende sind hier nicht berücksichtigt. Die ausgewiesene Kategorie „tertiärer Bildungsabschluss“ umfasst den Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulabschluss sowie den Abschluss einer Meister-/Technikerausbildung.

 Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen

  1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder
  2. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und seit dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewanderte Personen oder
  3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt.

Weitere Erläuterungen zum Migrationshintergrund finden Sie im Glossar.

Die Datenbasis ist der Mikrozensus. Von 2005 bis einschließlich 2012 basieren die Daten auf den fortgeschriebenen Ergebnissen der Volkszählung 1987; ab 2013 auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011.

Durch Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt; ab 2017 wird der Migrationsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt, so dass sich die Ergebnisse ab 2017 auf die Bevölkerung in Privathaushalten beziehen. Insofern sind Zeitvergleiche nur eingeschränkt möglich.

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Entwicklung

Im Jahr 2021 hatten in NRW 24,0 % der 25- bis unter 65-jährigen Menschen mit Migrationshintergrund einen tertiären Bildungsabschluss erreicht, in der gleichaltrigen Gruppe der Menschen ohne Migrationshintergrund traf dies auf 33,6 % zu. Darüber hinaus waren Menschen mit Migrationshintergrund mit einem Anteil von 46,2 % überdurchschnittlich häufig ohne beruflichen Abschluss (Menschen ohne Migrationshintergrund: 14,3 %).  Im Betrachtungszeitraum hat sich der Anteil mit tertiärem Bildungsabschluss sowohl bei den Menschen ohne Migrationshintergrund (+10,6 Prozentpunkte) als auch bei den Menschen mit Migrationshintergrund (+9,8 Prozentpunkte) erhöht.

Zur Tabelle

Höchster beruflicher Bildungsabschluss der Bevölkerung im Alter von 25 bis unter 65*) Jahren
in Nordrhein-Westfalen 2005 und 2021**) nach Migrationsstatus  

Jahr Bevölkerung im Alter von 25 bis unter 65 Jahren
insgesamt davon
ohne Abschluss1) abgeschlossene
Berufsausbildung
tertiärer
Bildungsabschluss2)
in %
ohne Migrationshintergrund
2005 100,0 16,5 60,5 23,0
2021 100,0 14,3 52,1 33,6
         
mit Migrationshintergrund
         
2005 100,0 48,1 37,7 14,2
2021 100,0 46,2 29,8 24,0

*) ohne Schüler/-innen, Studierende und Auszubildende
**)  Zeitvergleiche sind nur eingeschränkt möglich: Von 2005 bis einschließlich 2012 erfolgte die Hochrechnung auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse der Volkszählung 1987; ab 2013 auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011. Die Zahl der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte ist in den Jahren 2005, 2009 und 2013 sowie ab 2017 aufgrund der zusätzlichen Erhebung von Merkmalen der Elternteile außerhalb des Haushalts verhältnismäßig erhöht. Ab 2011 wird für die Ermittlung des Migrationsstatus die ausländische Staatsangehörigkeit des Elternteils nicht mehr berücksichtigt. 2016 wurde die Stichprobe des Mikrozensus umgestellt und es ergaben sich Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung. Ab 2017 wird der Migrationsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt, so dass sich die Ergebnisse ab 2017 auf die Bevölkerung in Privathaushalten beziehen. Bis einschließlich 2019 basierte die Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einem Zuwanderungszeitraum nach 1949. Mit dem neuen Teilhabe- und Integrationsgesetzes vom 1.1.2022 wurde der für die Berechnung der Einwanderungsgeschichte maßgebliche Zuwanderungszeitraum verändert. Ab dem Berichtsjahr 2020 basieren die Daten zur Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einer Zuwanderung nach 1955.
1) einschl. Anlernausbildung
2) Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulabschluss sowie Abschluss einer Meister/Technikerausbildung.
Quelle: IT.NRW, Mikrozensus

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