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Erwerbstätigenquote der Personen mit Migrationshintergrund

Nachhaltigkeitspostulat
Beschäftigungsniveau steigern, insbesondere bei Frauen
Ziel der Landesregierung

Annährung der Erwerbstätigenquote der Personen mit Migrationshintergrund an die allgemeine Erwerbstätigenquote.

Definition und Methodische Hinweise

Die Erwerbstätigenquote gibt die Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Personen der entsprechenden Bevölkerungsgruppe wieder. Die obere Altersgrenze knüpft derzeit noch an die in der gesetzlichen Rentenversicherung verankerte „alte“ Regelaltersgrenze von 65 Jahren für den Bezug einer Regelaltersrente an. Diese wird seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben (siehe auch Definition der Erwerbstätigkeit im Glossar).

Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen

  1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder
  2. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und seit dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewanderte Personen oder
  3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt.         

Weitere Erläuterungen zum Migrationshintergrund finden Sie im Glossar.

Die Datenbasis ist der Mikrozensus. Von 2005 bis einschließlich 2012 basieren die Daten auf die fortgeschriebenen Ergebnisse der Volkszählung 1987; ab 2013 auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011. Durch Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt; seit 2017 wird der Migrationsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt, so dass sich die Ergebnisse nach 2017 auf die Bevölkerung in Privathaushalten beziehen. Insofern sind Zeitvergleiche nur eingeschränkt möglich.

 

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Entwicklung

Im Jahr 2021 waren 62,4 % der 15- bis unter 65-Jährigen mit Migrationshintergrund erwerbstätig (ohne Migrationshintergrund: 77,5 %). Gegenüber dem Jahr 2005 ist die Erwerbstätigenquote bei Menschen ohne Migrationshintergrund um 11,0 Prozentpunkte, bei Menschen mit Migrationshintergrund um 9,3 Prozentpunkte gestiegen.

Zur Tabelle

Erwerbstätigenquoten*) der Erwerbstätigen**) in Nordrhein-Westfalen 2005 – 2021***) nach Migrationshintergrund 

Jahr Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren
je 100 Personen der entsprechenden Bevölkerungsgruppe
ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund
2005 66,5 53,1
2006 68,3 54,1
2007 69,6 56,2
2008 70,7 57,3
2009 70,8 57,4
2010 71,0 57,4
2011 72,4 59,5
2012 72,7 59,7
2013 72,7 61,7
2014 73,8 60,4
2015 74,1 60,8
2016 75,2 60,5
2017 75,9 62,7
2018 76,9 63,3
2019 77,5 65,1
20201) 76,9 62,0
2021 77,5 62,4

*) Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Personen entsprechender Bevölkerungsgruppe  
**) ab 2017: Bevölkerung in Privathaushalten
***) Zeitvergleiche sind nur eingeschränkt möglich: Von 2005 bis einschließlich 2012 erfolgte die Hochrechnung auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse der Volkszählung 1987; ab 2013 auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011. Die Zahl der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte ist in den Jahren 2005, 2009 und 2013 sowie ab 2017 aufgrund der zusätzlichen Erhebung von Merkmalen der Elternteile außerhalb des Haushalts verhältnismäßig erhöht. Ab 2011 wird für die Ermittlung des Migrationsstatus die ausländische Staatsangehörigkeit des Elternteils nicht mehr berücksichtigt. 2016 wurde die Stichprobe des Mikrozensus umgestellt und es ergaben sich Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung. Ab 2017 wird der Migrationsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt, so dass sich die Ergebnisse ab 2017 auf die Bevölkerung in Privathaushalten beziehen. Bis einschließlich 2019 basierte die Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einem Zuwanderungszeitraum nach 1949. Mit dem neuen Teilhabe- und Integrationsgesetzes vom 1.1.2022 wurde der für die Berechnung der Einwanderungsgeschichte maßgebliche Zuwanderungszeitraum verändert. Ab dem Berichtsjahr 2020 basieren die Daten zur Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einer Zuwanderung nach 1955.
1) Die Ergebnisse des Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr 2020 sind durch methodische Veränderungen nur eingeschränkt mit den früheren Erhebungsjahren vergleichbar. Das Erhebungsjahr 2020 ist zudem von Einschränkungen bei der Erhebung betroffen und sollte deshalb nicht für Zeitvergleiche mit nachfolgenden Jahren herangezogen werden.
Quelle: Ergebnisse des Mikrozensus

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