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Erwerbstätigenquote der Älteren (55 Jahre bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter)

Nachhaltigkeitspostulat
Beschäftigungsniveau steigern, insbesondere bei Frauen
Ziel der Landesregierung

Steigerung der Erwerbstätigenquote bei Älteren (von 55 Jahren bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter), insbesondere von älteren Frauen.

Definition und Methodische Hinweise

Die hier berichtete altersspezifische Erwerbstätigenquote gibt die Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 55 bis unter 65 Jahren je 100 Personen der entsprechenden Bevölkerungsgruppe wieder. Die obere Altersgrenze knüpft bis auf weiteres an die in der gesetzlichen Rentenversicherung verankerte „alte“ Regelaltersgrenze von 65 Jahren für den Bezug einer Regelaltersrente an. Diese wird seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben (siehe auch Definition der Erwerbstätigkeit im Glossar).

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Entwicklung

Im Jahr 2022 waren in NRW 71,3 % der Personen im Alter von 55 bis unter 65 Jahren erwerbstätig. Männer wiesen mit 76,6 % eine höhere Erwerbstätigenquote auf als Frauen (66,3 %).

Im Zeitraum von 2005 bis 2022 ist der Anteil der erwerbstätigen 55- bis unter 65-Jährigen sowohl bei Frauen (31,3 Prozentpunkte) als auch bei Männern (25,5 Prozentpunkte) nahezu kontinuierlich gestiegen.

Zur Tabelle

Erwerbstätigenquote der Älteren*) in Nordrhein-Westfalen 2005 – 2022**) nach Geschlecht 

Jahr Erwerbstätigenquote 
Insgesamt Frauen Männer
in %
2005 42,9  35,0  51,1 
2006 45,4  37,1  53,9 
2007 48,5  39,2  58,2 
2008 50,4  41,5  59,7 
2009 52,8  44,0  61,9 
2010 54,3  46,6  62,3 
2011 57,1  49,4  65,2 
2012 58,9  50,7  67,6 
2013 60,4  53,2  68,2 
2014 62,8  55,5  70,4 
2015 62,7  56,6  69,2 
2016 65,5  59,8  71,6 
2017 66,8  61,3  72,5 
2018 68,3  63,0  73,8 
2019 69,7  64,7  74,9 
20201) 67,8 63,1 72,7
20211) 68,7 63,9 73,6
20222) 71,3 66,3 76,6

*) Erwerbstätige im Alter von 55 bis unter 65 Jahren je 100 Personen der Bevölkerung entsprechenden Gelschechts und Alters.
**) ab 2005 Jahresdurchschnittsergebnisse sowie geänderte Erhebungs- und Hochrechnungsverfahren; ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. Die Ergebnisse des Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr 2020 sind durch methodische Veränderungen nur eingeschränkt mit den früheren Erhebungsjahren vergleichbar. Das Erhebungsjahr 2020 ist zudem von Einschränkungen bei der Erhebung betroffen und sollte deshalb nicht für Zeitvergleiche mit nachfolgenden Jahren herangezogen werden.
1) Endergebnisse des Mikrozensus
2) Erstergebnisse des Mikrozensus
Quelle: IT.NRW, Ergebnisse des Mikrozensus

Excel Datei