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Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern

Nachhaltigkeitspostulat
Gleichstellung in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt fördern
Ziel der Landesregierung

Verringerung des Verdienstabstandes zwischen Männern und Frauen.

Definition und Methodische Hinweise

Der Indikator „Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern“ (der sogenannte Gender Pay Gap) wird berechnet als Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes abhängig beschäftigter Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Dargestellt wird der sogenannte unbereinigte Verdienstabstand, welcher die Durchschnittsverdienste aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miteinander vergleicht (ohne Berücksichtigung struktureller Unterschiede). Der Verdienstabstand bezieht sich dabei auf Verdienste in Betrieben mit zehn Beschäftigten und mehr. Für den bereinigten und unbereinigten GPG wird die EU-Abgrenzung zugrunde gelegt, wonach Beschäftigte der „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“, der „öffentlichen Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie Beschäftigte in Kleinstbetrieben unberücksichtigt bleiben.

 

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Entwicklung

Im Jahr 2022 lag der Verdienstabstand bei 17 %, das heißt, dass der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Frauen gut ein Sechstel geringer ausfiel als derjenige der Männer. Im Beobachtungszeitraum ist ein leichter Rückgang des Verdienstabstands festzustellen; im Jahr 2006 lag dieser noch bei 24 %.

Zur Tabelle

Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern in NRW 2006 – 2022*) 

Jahr in Prozent der Verdienste der Männer 
2006 24
2007 24
2008 24
2009 23
2010 23
2011 23
2012 24
2013 23
2014 23
20151) 23
20161) 22
20171) 21
2018 20
20191) 19
20201) 18
20211) 17
2022 17

*) Die Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 wurden revidiert.
1) Fortschreibung

Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienststrukturerhebungen fortgeschrieben mit Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung.

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