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Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in der Eingangsphase der gymnasialen Oberstufe an den Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in den Abschlussjahrgängen der Sekundarstufe I

Nachhaltigkeitspostulat
Schulische Bildungserfolge von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern
Ziel der Landesregierung

Annäherung an den Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Migrationshintergrund in der Eingangsphase der gymnasialen Oberstufe an den Schülerinnen und Schülern ohne Migrationshintergrund in den Abschlussjahrgängen der Sekundarstufe I.

Definition und Methodische Hinweise

Der Indikator misst den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in der Eingangsphase der gymnasialen Oberstufe an den Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in den Abschlussjahrgängen der Sekundarstufe I. Zu den Schulen der Sekundarstufe I zählen alle Schulstufen der mittleren Bildung (Hauptschulen, Realschulen, Förderschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien). Die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) umfasst die Förderschulen, Gesamtschulen und Gymnasien. Schülerinnen und Schüler der freien Waldorfschulen wurden hier nicht einbezogen, da keine Daten zur Zuwanderungsgeschichte vorliegen.

Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen

  1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder
  2. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und seit dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewanderte Personen oder
  3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt.

Diese Definition basiert auf § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen vom 14.02.2012. Die Datenbasis ist der Mikrozensus. Seit 2017 beziehen sich die Ergebnisse auf die Bevölkerung in Privathaushalten.

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Entwicklung

Im Schuljahr 2021/2022 besuchten 162 170 Schülerinnen und Schüler eine Abschlussklasse der Sekundarstufe I. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die im darauffolgenden Schuljahr die Eingangsklassen der Sekundarstufe II besuchten, lag bei 86 095: Somit besuchten 53,1 % der Schülerinnen und Schüler mit einem Abschluss der Sekundarstufe I eine Eingangsklasse der Sekundarstufe II.

Schülerinnen und Schüler ohne Migrationshintergrund (58,2 %), besuchten nach der Sekundarstufe I häufiger eine Eingangsklasse der Sekundarstufe II, als Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund (45,8 %).
Im Vergleich zum Schuljahr 2017/18 haben sich die Anteile der Schülerinnen und Schüler in der Eingangsklasse der Sekundarstufe II an den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen der Sekundarstufe I wie folgt verändert: Bei den Personen ohne Migrationshintergrund sind diese um 2,7 Prozentpunkte und bei den Personen mit Migrationshintergrund um 4,9 Prozentpunkte gestiegen.

Zur Tabelle

Anteil der Schülerinnen und Schüler*) in der Eingangsphase der gymasialen Oberstufe an den Schülerinnen und Schülern in den Abschlussjahrgängen der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen 2018/19 bis 2022/23**) nach Migrationshintergrund***)

Jahr Anteil der Schülerinnen und Schüler in der Eingangsphase der gymnasialen Oberstufe an den
Schülerinnen und Schülern in den Abschlussjahrgängen der Sekundarstufe I
– in Prozent –
ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund
2018/19 55,5 40,9
2019/20 56,2 42,0
2020/21 58,3 44,1
2021/221) 57,9 44,3
2022/23 58,2 45,8

*) Nach dem Schulformkonzept: Alle Bildungsgänge werden unter der Leitschulform der Schule berichtet, auch wenn sie vom Bildungsgang der Leitschulform abweichen (z. B. bei Verbundschulen oder bei Sekundarschulen mit auslaufenden Haupt- und Realschulbildungsgängen).
**) Mit Ausnahme der Anzahl der Schulen werden Originalfallzahlen und -wertesummen aus Datenschutzgründen ab dem Schuljahr 2018/19 unterhalb der Kreisebene auf ein Vielfaches von 5 auf- bzw. abgerundet ausgewiesen. Hierdurch besteht keine Additivität. Für die Berechnung von Kennzahlen werden die Originalwerte verwendet. Kennzahlen werden ab dem Schuljahr 2018/19 unterhalb der Kreisebene mit maximal einer Dezimalstelle ausgewiesen und nur weitergegeben bzw. veröffentlicht, sofern die Fallzahl im Zähler und Nenner mindestens 5 beträgt und keine sekundäre Geheimhaltung nötig ist.
***) Die Erhebung der Zuwanderungsgeschichte erfolgte nicht an Freien Waldorfschulen.
1) Aufgrund der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021 konnten sieben Schulen im Erhebungsjahr 2021/22 keine Daten liefern. Für diese allgemeinbildenden und beruflichen Schulen wurde eine Übernahme der Daten aus dem Erhebungsjahr 2020/21 beschlossen: Grundschule - 116002 - Swisttal GG Swistbachschule - Öffentlich / Grundschule - 116830 - Eschweiler, EG Stadtmitte - Öffentlich / Grundschule - 117195 - Stolberg, GG Zweifall - Öffentlich / Förderschule Grund-/Hauptschule - 154684 - Schleiden, FÖ LE, ES, SQ Astrid-Lindgren - Öffentlich / Förderschule Grund-/Hauptschule - 183659 - Leichlingen, FÖ KM LVR-Paul-Klee-Schule - Öffentlich / Gymnasium - 166819 - Bad Münstereifel, Gym St.Angela - Privat / Berufskolleg - 176280 - Eschweiler, BK August-Thyssen-Str. - Öffentlich
Quelle: IT.NRW, Schulstatistik

 

 

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