4.4
Anteil von Vätern beim Elterngeldbezug
Bis 2030 Steigerung des Anteils von Männern, die Elternzeit in Anspruch nehmen.
Die Väterbeteiligung bezeichnet den prozentualen Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld bezogen haben, an allen im betrachteten Zeitraum geborenen Kindern. Betrachtet werden die sogenannten abgeschlossenen Geburtszeiträume. Aufgrund der Regelungen zum Elterngeld Plus ist diese endgültige Betrachtung eines Geburtszeitraums erst 36 Monate nach dessen Ende möglich. Dieses ermöglicht die Darstellung von Merkmalen die langfristig vergleichbar und im Zeitverlauf endgültig sind.
Die Gesamtbezugsdauer beinhaltet die Summe aller Monate, in denen im jeweiligen Jahr von Männern bzw. Frauen Elterngeld bezogen wurde. (Gesamtbezugsdauer = Anzahl beendete Leistungsbezüge * durchschnittlicher Bezugsdauer in Monaten).
Der Anteil der Väter beim Elterngeldbezug ist seit 2010 kontinuierlich angestiegen. Die Zahl der beendeten Leistungsbezüge für das Geburtsjahr 2019 betrug insgesamt 214 961. Die Väterbeteiligung lag bei 36,7 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil der Bezüge von Vätern um 1,4 Prozentpunkte auf 58 825 an.
Entwicklung des Väteranteils beim Elterngeldbezug in Nordrhein-Westfalen 2010 – 2019
– Anzahl / Anteil in Prozent –
Jahr | Entwicklung des Väteranteils beim Elterngeldbezug | |
beendete Leistungsbezüge von Vätern | Väterbeteiligung1) | |
Anzahl | % | |
2010 | 27 612 | 19,2 |
2011 | 28 214 | 20,2 |
2012 | 30 397 | 21,4 |
2013 | 36 594 | 25,1 |
2014 | 41 561 | 26,8 |
2015 | 44 283 | 28,3 |
2016 | 50 495 | 31,7 |
2017 | 53 878 | 33,4 |
2018 | 57 536 | 35,3 |
2019 | 58 825 | 36,7 |
1) Die Väterbeteiligung bezeichnet den prozentualen Anteil der Kinder, deren Vater Elterngeld bezogen hat, an ALLEN im betrachteten Zeitraum geborenen Kindern.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik zum Elterngeld, Beendete Leistungsbezüge für im jeweiligen Jahr geborene Kinder.