11.2
Mittel, die vom Land für die Zwecke des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung gestellt werden
11.2
Mittel, die vom Land für die Zwecke des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung gestellt werden
Nachhaltigkeitspostulat
Mobilität sichern - Umwelt schonen
Ziel der Landesregierung
Steigerung der Mittel, die vom Land für die Zwecke des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung gestellt werden.
Definition und Methodische Hinweise
Dargestellt werden die Mittel, die vom Land Nordrhein-Westfalen für die Zwecke des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung gestellt werden, in Tausend Euro.
Entwicklung
2023 sollten insgesamt 2,2 Milliarden Euro vom Land für die Zwecke des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2011 waren es 1,3 Milliarden Euro.
Mittel, die vom Land Nordrhein-Westfalen für die Zwecke des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung gestellt werden 2011 – 2023
Jahr | Mittel, die vom Land für die Zwecke des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung gestellt werden – in 1000 Euro – |
2011 | 1 344 452 |
2012 | 1 398 857 |
2013 | 1 420 902 |
2014 | 1 439 269 |
2015 | 1 457 068 |
2016 | 1 586 377 |
2017 | 1 635 865 |
2018 | 1 686 514 |
2019 | 1 743 382 |
2020 | 1 826 893 |
2021 | 1 908 959 |
20221) | 1 952 854 |
20231) | 2 225 109 |
1) Ansatz für das entsprechende Haushaltsjahr geplanten Ausgaben
Quelle: Haushaltspläne Nordrhein-Westfalen
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