3.2
Feinstaub- und Stickstoffkonzentrationen

Nachhaltigkeitspostulat
Verbesserung der Luftqualität
Ziel der Landesregierung

Sichere Einhaltung der europarechtlichen Grenzwerte auch an Straßen in Ballungsräumen.

Definition und Methodische Hinweise

Die Immissionsbelastung, und damit die Luftqualität in Städten, wird mit dem Indikator „Konzentration von Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2)“ gemessen. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Daten aus den Messstationen des städtischen Hintergrundes. Die Teilindikatoren sind definiert als arithmetische Mittelwerte aus den Jahresmittelwerten der einzelnen Messstationen. Sie beschreiben die mittlere Hintergrundbelastung dieser beiden Luftschadstoffe. PM10 bezeichnet dabei die Masse aller im Gesamtstaub enthaltenen Partikel, deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer (µm) ist.

 

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Entwicklung

Im Durchschnitt des Jahres 2022 wurde in NRW im städtischen Hintergrund eine Feinstaubbelastung von 16 µg/m3 gemessen; das waren 7 µg/m3 weniger als im Jahr 2001. Der höchste Wert im Analysezeitraum wurde mit 27 µg/m3 im Jahr 2003 verzeichnet; dies war das Jahr des sogenannten „Jahrhundertsommers“ mit lang andauernden, hohen Temperaturen.


Die Stickstoffdioxidkonzentration lag im Jahr 2022 im städtischen Hintergrund in NRW bei 17 µg/m3. 1990 wurde noch eine Belastung von 38 µg/m3 errechnet. Der höchste Wert im dargestellten Zeitraum wurde im Jahr 1991 mit 40 µg/m3 gemessen.

 

Zur Tabelle

Feinstaub- und Stickstoffkonzentrationen in Nordrhein-Westfalen 1990 – 2022

Jahr Jahresmittelwerte der Immissionskonzentration
– in Mikrogramm je Kubikmeter –
Feinstaub-
Konzentration
 (PM10)
Stickstoffdioxid-
Konzentration
 (NO2)
1990 . 38
1991 . 40
1992 . 39
1993 . 36
1994 . 35
1995 . 34
1996 . 35
1997 . 35
1998 . 33
1999 . 32
2000 . 30
2001 23 31
2002 26 30
2003 27 32
2004 24 29
2005 24 28
2006 25 28
2007 25 27
2008 23 29
2009 23 29
2010 24 29
2011 25 28
2012 21 26
2013 22 26
2014 19 25
2015 19 24
2016 17 24
2017 17 23
2018 18 22
2019 16 20
2020 15 17
2021 15 18
2022 16 17

Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

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