Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, als koordinierendes Ressort für die NRW-Nachhaltigkeitsstrategie, ist bemüht, die Indikatoren-Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.nachhaltigkeitsindikatoren.nrw.de und ihre Unterseiten.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Ob die Internetseite www.nachhaltigkeitsindikatoren.nrw.de mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen komplett vereinbar ist, wird demnächst vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) in einem noch durchzuführenden Barrierefreiheitstest überprüft. Wir arbeiten daran, bis dahin die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir Sie noch um etwas Geduld.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. Juni 2021 erstellt.

 

Weitere Informationen:

Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW