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Hintergrundindikator: Höchster allgemeinbildender Schulabschluss der Menschen mit Migrationshintergrund

Nachhaltigkeitspostulat
Schulische Bildungserfolge von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern
Ziel der Landesregierung

Annäherung an die jeweiligen Anteile der Menschen ohne Migrationshintergrund.

Definition und Methodische Hinweise

Der Indikator beschreibt die prozentuale Verteilung der Personen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren nach dem Migrationsstatus und dem höchsten erreichten allgemeinbildenden Schulabschluss. Personen, die gegenwärtig eine allgemeinbildende Schule besuchen, sind hier nicht berücksichtigt.

Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen

  1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder
  2. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und seit dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewanderte Personen oder
  3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt.

Die Datenbasis ist der Mikrozensus. Von 2005 bis einschließlich 2012 basieren die Daten auf den fortgeschriebenen Ergebnissen der Volkszählung 1987; seit 2013 auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011.

Durch Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt; ab 2017 wird der Migrationsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt, so dass sich die Ergebnisse ab 2017 auf die Bevölkerung in Privathaushalten beziehen. Insofern sind Zeitvergleiche nur eingeschränkt möglich.

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Entwicklung

Im Jahr 2021 verfügten 30,8 % der 18- bis unter 65-jährigen Menschen mit Migrationshintergrund über eine Hochschulreife und 11,3 % über eine Fachhochschulreife als höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss. Bei gleichaltrigen Menschen ohne Migrationshintergrund waren entsprechende Schulabschlüsse mit 35,9 % bzw. 15,0 % häufiger verbreitet.
Auch die Fachoberschulreife hatten Menschen mit Migrationshintergrund seltener erreicht (21,1 %) als die Vergleichsgruppe (27,5 %). Gänzlich ohne Schulabschluss waren im Jahr 2021 15,1 % der Menschen mit Migrationshintergrund, gegenüber 1,9 % derer ohne Migrationshintergrund.
Im Vergleich zum Jahr 2005 ist bei den Menschen mit Migrationshintergrund der Anteil derjenigen ohne Abschluss gesunken (-0,9 Prozentpunkte). Dagegen haben höhere Schulabschlüsse an Verbreitung zugenommen (Hochschulreife: 11,2 Prozentpunkte; Fachhochschulreife: +5,1 Prozentpunkte). Gleichwohl sind die Anteile für höhere Schulabschlüsse bei Menschen ohne Migrationshintergrund seit 2005 insgesamt gestiegen.

Zur Tabelle

Höchster allgemeinbildender Schulabschluss der Bevölkerung*) im Alter von 18 bis unter 65 Jahren**)
in Nordrhein-Westfalen 2005 und 2021***) nach Migrationsstatus 

Jahr Bevölkerung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren
insgesamt davon
ohne Abschluss Hauptschul-
abschluss
Fachober-
schulreife
Fachhoch-
schulreife
Hochschul-
reife
in %
ohne Migrationshintergrund
2005 100,0 2,1 39,3 25,8 9,9 22,9
2021 100,0 1,9 19,8 27,5 15,0 35,9
mit Migrationshintergrund
2005 100,0 16,0 40,0 18,2 6,2 19,6
2021 100,0 15,1 21,7 21,1 11,3 30,8

*) ab 2017: Bevölkerung in Privathaushalten;
**) ohne gegenwärtigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule;
***)  Zeitvergleiche sind nur eingeschränkt möglich: Von 2005 bis einschließlich 2012 erfolgte die Hochrechnung auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse der Volkszählung 1987; ab 2013 auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011. Die Zahl der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte ist in den Jahren 2005, 2009 und 2013 sowie ab 2017 aufgrund der zusätzlichen Erhebung von Merkmalen der Elternteile außerhalb des Haushalts verhältnismäßig erhöht. Ab 2011 wird für die Ermittlung des Migrationsstatus die ausländische Staatsangehörigkeit des Elternteils nicht mehr berücksichtigt. 2016 wurde die Stichprobe des Mikrozensus umgestellt und es ergaben sich Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung. Ab 2017 wird der Migrationsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt, so dass sich die Ergebnisse ab 2017 auf die Bevölkerung in Privathaushalten beziehen. Bis einschließlich 2019 basierte die Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einem Zuwanderungszeitraum nach 1949. Mit dem neuen Teilhabe- und Integrationsgesetzes vom 1.1.2022 wurde der für die Berechnung der Einwanderungsgeschichte maßgebliche Zuwanderungszeitraum verändert. Ab dem Berichtsjahr 2020 basieren die Daten zur Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einer Zuwanderung nach 1955.
Die Ergebnisse des Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr 2020 sind durch methodische Veränderungen nur eingeschränkt mit den früheren Erhebungsjahren vergleichbar. Das Erhebungsjahr 2020 ist zudem von Einschränkungen bei der Erhebung betroffen und sollte deshalb nicht für Zeitvergleiche mit nachfolgenden Jahren herangezogen werden.
Quelle: IT.NRW, Mikrozensus

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