10.4
Armutsrisikoquote der Menschen mit Migrationshintergrund
Senkung der Armutsrisikoquote der Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Armutsrisikoquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut. Die Armutsrisikoquote gibt an, wie hoch der prozentuale Anteil der Personen mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle an der Bevölkerung ist. Die Armutsrisikoschwelle ist festgelegt bei 60 % des Medians des Äquivalenzeinkommens der nordrhein-westfälischen Bevölkerung. Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes, mit der neuen Skala der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied.
Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen
- Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder
- außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und seit dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewanderte Personen oder
- Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt.
Die Datenbasis ist der Mikrozensus. Bis zum Erhebungsjahr 2010 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen der Volkszählung 1987, ab 2011 auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Menschen mit Migrationshintergrund sind überdurchschnittlich häufig von relativer Einkommensarmut betroffen: Im Jahr 2021 wiesen sie in NRW eine Armutsrisikoquote von 32,7 % auf, während der entsprechende Wert bei Menschen ohne Migrationshintergrund 11,9 % betrug.
Im Jahr 2021 lag die Armutsrisikoquote der Menschen mit Migrationshintergrund um 2,3 Prozentpunkte höher als im Jahr 2005. Bei Menschen ohne Migrationshintergrund lag die Armutsrisikoquote im Jahr 2021 um insgesamt 2,1 Prozentpunkte höher als noch 2005.
Armutsrisikoquote*) in Nordrhein-Westfalen 2005 – 2021**) nach Migrationsstatus
Jahr | Armutsrisikoquote | |
ohne Migrationshintergrund | mit Migrationshintergrund | |
2005 | 9,8 | 30,5 |
2006 | 9,3 | 29,5 |
2007 | 9,9 | 29,3 |
2008 | 10,3 | 28,3 |
2009 | 10,1 | 29,4 |
2010 | 10,4 | 28,6 |
2011 | 11,5 | 29,7 |
2012 | 11,2 | 29,6 |
2013 | 11,6 | 29,0 |
2014 | 11,7 | 30,6 |
2015 | 11,7 | 30,2 |
2016 | 11,6 | 31,1 |
2017 | 11,6 | 30,8 |
2018 | 11,1 | 29,7 |
2019 | 12,9 | 31,8 |
20201) | 11,7 | 32,0 |
2021 | 11,9 | 32,7 |
*) Zahl der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Gesamtbevölkerung je 100 Personen entsprechender Bevölkerungsgruppe.
**) Von 2005 bis einschließlich 2012 erfolgte die Hochrechnung auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse der Volkszählung 1987; ab 2013 auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011. Die Zahl der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist in den Jahren 2005, 2009 und 2013 sowie ab 2017 aufgrund der zusätzlichen Erhebung von Merkmalen der Elternteile außerhalb des Haushalts verhältnismäßig erhöht. Ab 2011 wird für die Ermittlung des Migrationsstatus die ausländische Staatsangehörigkeit des Elternteils nicht mehr berücksichtigt. 2016 wurde die Stichprobe des Mikrozensus umgestellt und es ergaben sich Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung. Ab 2017 wird der Migrationsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt, so dass sich die Ergebnisse ab 2017 auf die Bevölkerung in Privathaushalten beziehen. Insofern sind Zeitvergleiche nur eingeschränkt möglich. Bis einschließlich 2019 basierte die Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einem Zuwanderungszeitraum nach 1949. Mit dem neuen Teilhabe- und Integrationsgesetzes vom 1.1.2022 wurde der für die Berechnung der Einwanderungsgeschichte maßgebliche Zuwanderungszeitraum verändert.
1) Ab dem Berichtsjahr 2020 basieren die Daten zur Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einer Zuwanderung nach 1955. Insofern sind Zeitvergleiche nur eingeschränkt möglich. Die Ergebnisse des Mikrozensus 2020 sind nur eingeschränkt mit Vorjahreswerten vergleichbar und zudem auch nicht in der gewohnten fachlichen und regionalen Auswertungstiefe belastbar. Dies ist zum einen durch methodische Effekte der Neugestaltung des Mikrozensus im Jahr 2020 bedingt, zum anderen führten technische Probleme bei der Einführung eines komplett neuen IT-Systems sowie insbesondere die Folgen der Corona-Pandemie zu Einschränkungen bei der Erhebung der Angaben und Durchsetzung der Auskunftspflicht. Zusammengenommen führten diese Faktoren zu höheren Ausfallraten und damit einer geringeren Stichprobengröße als beim Mikrozensus üblich.
Quelle: IT.NRW, Mikrozensus