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Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern
Verringerung des Verdienstabstandes zwischen Männern und Frauen.
Der Indikator „Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern“ (der sogenannte Gender Pay Gap) wird berechnet als Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes abhängig beschäftigter Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Dargestellt wird der sogenannte unbereinigte Verdienstabstand, welcher die Durchschnittsverdienste aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miteinander vergleicht (ohne Berücksichtigung struktureller Unterschiede). Der Verdienstabstand bezieht sich dabei auf Verdienste in Betrieben mit zehn Beschäftigten und mehr. Für den bereinigten und unbereinigten GPG wird die EU-Abgrenzung zugrunde gelegt, wonach Beschäftigte der „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“, der „öffentlichen Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie Beschäftigte in Kleinstbetrieben unberücksichtigt bleiben.
Im Jahr 2022 lag der Verdienstabstand bei 17 %, das heißt, dass der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Frauen gut ein Sechstel geringer ausfiel als derjenige der Männer. Im Beobachtungszeitraum ist ein leichter Rückgang des Verdienstabstands festzustellen; im Jahr 2006 lag dieser noch bei 24 %.
Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern in NRW 2006 – 2022*)
Jahr | in Prozent der Verdienste der Männer |
2006 | 24 |
2007 | 24 |
2008 | 24 |
2009 | 23 |
2010 | 23 |
2011 | 23 |
2012 | 24 |
2013 | 23 |
2014 | 23 |
20151) | 23 |
20161) | 22 |
20171) | 21 |
2018 | 20 |
20191) | 19 |
20201) | 18 |
20211) | 17 |
2022 | 17 |
*) Die Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 wurden revidiert.
1) Fortschreibung
Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienststrukturerhebungen fortgeschrieben mit Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung.