10.3
Armutsrisikoquote im Alter

Nachhaltigkeitspostulat
(Geschlechtsspezifische) Armutsrisiken im Alter verringern
Ziel der Landesregierung

Verringerung der (geschlechtsspezifischen) Armutsrisiken im Alter.

Definition und Methodische Hinweise

Die Armutsrisikoquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut. In der hier verwendeten Abgrenzung misst er die Einkommensarmut von Frauen und Männern im Alter von 65 und mehr Jahren. Die Armutsrisikoquote gibt an, wie hoch der prozentuale Anteil der Personen mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle an der Bevölkerung ist. Die Armutsrisikoschwelle ist festgelegt bei 60 % des Medians des Äquivalenzeinkommens der nordrhein-westfälischen Bevölkerung. Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes, mit der neuen Skala der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied.

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Entwicklung

Im Jahr 2022 waren in NRW 17,3 % der Personen im Alter von 65 und mehr Jahren von relativer Einkommensarmut betroffen.

Im Zeitverlauf zeigt sich, dass bei den Personen im Alter von 65 und mehr Jahren seit 2005 (9,9 %) ein fast kontinuierlicher Anstieg der Armutsrisikoquote zu verzeichnen ist. Im Vergleich zur gesamten Bevölkerung weisen ältere Menschen aber eine etwas geringere Armutsrisikoquote auf.

Bei den Älteren besteht ein deutlicher geschlechtsspezifischer Unterschied: Im Jahr 2022 hatten Frauen im Alter von 65 und mehr Jahren mit 19,6 % ein höheres Armutsrisiko als ältere Männer (14,5 %).

Zur Tabelle

Armutsrisikoquote*) im Alter in Nordrhein-Westfalen 2005 – 2022 nach Geschlecht 

Jahr Armutsrisikoquote
Bevölkerung insgesamt Bevölkerung
im Alter von 65 Jahren und älter
Frauen
(65 Jahre und älter)
Männer
(65 Jahre und älter)
in %
2005 14,6 9,9 11,5 7,9
2006 14,0 9,0 10,1 7,6
2007 14,5 10,3 11,3 8,9
2008 14,6 11,0 12,3 9,3
2009 14,9 11,0 12,5 9,2
2010 14,7 11,4 12,8 9,7
2011 15,6 11,9 13,5 9,7
2012 15,4 12,2 14,2 9,7
2013 16,0 13,0 14,9 10,5
2014 16,2 13,3 14,8 11,2
2015 16,3 13,8 15,1 12,0
2016 16,7 14,4 16,1 12,3
2017 17,2 14,4 16,1 12,2
2018 16,6 14,3 16,0 12,1
2019 17,0 15,2 16,8 13,2
20201) 17,4 16,2 18,3 13,5
20212) 18,6 17,2 19,5 14,4
20223) 18,7 17,3 19,6 14,5

*) Zahl der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung je 100 Personen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe, von 2005 bis einschließlich 2012 hochgerechnet auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse der Volkszählung 1987; ab 2013 hochgerechnet auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011; durch Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.
1) Die Ergebnisse des Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr 2020 sind durch methodische Veränderungen nur eingeschränkt mit den früheren Erhebungsjahren vergleichbar. Das Erhebungsjahr 2020 ist zudem von Einschränkungen bei der Erhebung betroffen und sollte deshalb nicht für Zeitvergleiche mit nachfolgenden Jahren herangezogen werden.
2) Endergebnisse des Mikrozensus 2021
3) Erstergebnisse des Mikrozensus 2022
Quelle: IT.NRW, Mikrozensus

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